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rechtsfest

Methodik

Kein Befund ohne Beleg.

Wer Ihnen sagt, dass auf Ihrer Website etwas fehlt, sollte zeigen können, wo und warum. So arbeiten wir – und hier steht auch, was wir nicht leisten.

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    Abrufen wie ein Besucher

    Wir rufen die öffentlich erreichbaren Seiten Ihrer Website ab – Startseite, Impressum, Datenschutzerklärung und die übrigen verlinkten Pflichtseiten. Wir brauchen keinen Zugang zu Ihrem System und verändern nichts.

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    Nach festem Katalog prüfen

    Jede Website durchläuft dieselben 68 Prüfpunkte, dazu Branchenpunkte, wenn Ihre Website erkennbar zu einer Branche mit Sonderpflichten gehört. Der Katalog ist öffentlich.

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    Jeden Befund belegen

    Ein Befund kommt nur in den Report, wenn er belegt ist: mit der Adresse der Seite, dem gefundenen Text oder der technischen Angabe, und mit der Vorschrift, gegen die er verstößt. Was sich nicht belegen lässt, wird nicht gemeldet.

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    Nach Risiko einstufen

    Rot heißt: konkret abmahnfähig, mit aktueller Rechtsprechung. Orange: wahrscheinlich, ein vergleichbares Urteil stützt den Befund. Gelb: aus dem Gesetzestext ableitbar, aber ohne Rechtsprechung. Grün: bestanden.

Was die Prüfung leistet

  • Sie findet die typischen Fehler, für die heute abgemahnt wird.
  • Sie zeigt zu jedem Fehler die Fundstelle und den Weg zur Behebung.
  • Sie ist wiederholbar: Nach der Behebung lässt sich nachweisen, was sich geändert hat.

Was sie nicht ersetzt

  • Eine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
  • Die Prüfung von Verträgen, AGB-Inhalten oder Ihrer Datenverarbeitung außerhalb der Website.
  • Eine Garantie, dass nie eine Abmahnung kommt.

Wer hinter rechtsfest steht

rechtsfest wird von einem Einzelunternehmen mit Sitz in Portugal betrieben und prüft ausschließlich nach deutschem und europäischem Recht. Die vollständigen Angaben zum Anbieter stehen im Impressum. Fragen beantworten wir per E-Mail an info@rechtsfest.de oder im kostenlosen Erstgespräch.